PROPOSITION I.7


Proposition I.7 (Lehrsatz)

 

Werden an den Enden einer gegebenen begrenzten geraden Linie (Strecke) zwei Strecken angesetzt, die sich in einem Punkt schneiden, so ist es nicht möglich, auf derselben Seite und an den Enden der gegebenen Strecke zwei weitere Strecken anzusetzen, die den beiden ersten Strecken entsprechend gleich sind, sich aber in einem anderen Punkt schneiden.